Originalpräparat

Wie unterscheiden sich Originalpräparate und Generika?

Original vs Generika Medikamente (Arzneimittel)

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Medikamente und Arzneimittel

Bei Arzneimitteln wird unterschieden zwischen Originalpräparaten (Medikamenten, die zum ersten Mal mit einem neuen Arzneistoff oder in einer besonderen Anwendungsform auf dem Markt sind) und Generika (Nachahmerprodukten, die den Wirkstoff eines Originalpräparats enthalten). Als Originalpräparat bezeichnet man zugelassene Arzneimittel, die erstmals den Einsatz eines bestimmten Arzneistoffs zu therapeutischen Zwecken am Menschen oder am Tier ermöglichen. Zu den Originalpräparaten werden alle Arzneiformen des Wirkstoffes gezählt.

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Originalpräparate

Originalpräparate sind Medikamente, die zum ersten Mal mit einem neuen Arzneistoff oder in einer besonderen Anwendungsform von forschenden Pharmaunternehmen auf den Markt gebracht werden. Sie tragen Markennamen und müssen ein aufwendiges und zugleich kostenintensives Zulassungsverfahren durchlaufen. Damit für forschende Pharmaunternehmer ein Anreiz besteht, neue Präparate auf dem Markt einzuführen, stehen Originalpräparate für einige Jahre, meist um die 10 Jahre, unter Patentschutz.

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Generika

Generika sind Nachahmer Präparate, die den Wirkstoff eines Originalpräparats enthalten. Die Hilfsstoffe können sich unterscheiden. Einige Originalanbieter produzieren auch die ihrem Originalpräparat entsprechenden Generika. Originalpräparate und Generika unterscheiden sich dann in der Zusammensetzung nicht, sondern nur in der Verpackung. Generika tragen größtenteils nur den Wirkstoffnamen sowie zusätzlich den Herstellernamen. Auch für Generika gelten strenge Zulassungskriterien. Da der Originalanbieter allerdings schon umfangreiche Studien am Menschen durchgeführt hat, muss der Generikahersteller diese nicht wiederholen. Stattdessen müssen sogenannte Bioäquivalenzstudien durchgeführt werden, die die Vergleichbarkeit mit dem Originalpräparat bestätigen. Da sich der Generikahersteller auf die klinischen Prüfungen des Originalanbieters beziehen darf, dürfen Generika erst nach einigen Jahren auf dem Markt gebracht werden. Sie sind dann in der Regel preisgünstiger als die Originalpräparate.

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Qualität und Arzneimittelsicherheit: Die Herstellung von Generika

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Beschreibung

Die Entwicklung und Vermarktung von Originalpräparaten ist die Grundlage des Geschäftsmodells der forschenden pharmazeutischen Industrie. Das Geschäftsmodell beruht auf der durch Patentschutz gewährten, zeitlich befristeten Exklusivität der Nutzungsrechte.[2] Nach Ablauf der Schutzfrist können andere pharmazeutische Unternehmen Arzneimittel mit identischen Wirkstoffen (Generika) auf den Markt bringen.

Neben neuartigen Wirkstoffen, die wesentliche Fortschritte in der Medizin darstellen können, werden auch zahlreiche Analogpräparate, auch Me-too-Präparate als Originalpräparate entwickelt und vertrieben, da sie aufgrund einer abgewandelten Molekülstruktur im Vergleich zu existierenden Wirkstoffen einen eigenständigen Patentschutz erlangen können. Die Veränderungen der Molekülstruktur bedingen aber nicht notwendigerweise einen Vorteil für den Arzneimittelanwender.

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Schutzrechte und Patentschutz

Die maximale Schutzfrist für ein Patent beträgt in den meisten Ländern 20 Jahre, beginnend ab dem Datum der Einreichung der Anmeldung. Neu entwickelte Arzneistoffe werden zunächst größtenteils durch Erzeugnis, patente oder Stoffpatente geschützt. Der Arzneistoff darf während der Schutzfrist nur mit Zustimmung des Patentinhabers hergestellt, vertrieben und angewendet werden.]

Daneben ermöglichen Anwendungs- und Verfahrenspatente einen längeren Schutz von Originalpräparaten. So kann z. B. der wirtschaftlichste Weg, einen bestimmten Arzneistoff herzustellen, noch längere Zeit nach Ablauf des Stoffpatents verlegt sein. Anwendungspatente schützen dagegen vor der Vermarktung von Generika zu bestimmten therapeutischen oder diagnostischen Zwecken. Ein Anwendungspatent beschränkt aber nur die Vermarktungsmöglichkeiten des Herstellers eines Generikums, nicht jedoch die Verordnung durch einen Arzt oder die Anwendung durch einen Patienten.

Stoffpatente für Arzneistoffe können verlängert werden, da die wirtschaftliche Nutzung von solchen Patenten häufig durch die lange Entwicklungszeit eingeschränkt ist: oft vergehen zehn Jahre oder mehr, bevor aus einem patentierten Stoff ein Bestandteil eines zugelassenen Arzneimittels wird. In der Europäischen Union (EU), in der Schweiz [4] und in Liechtenstein [5] gibt es die Möglichkeit, für durch ein Patent abgedecktes Erzeugnis ein ergänzendes Schutzzertifikat zu erlangen, wenn mehr als fünf Jahre zwischen Patentanmeldung und Zulassung vergangen sind.[6]

Als wirtschaftlicher Anreiz für die Entwicklung eines Arzneistoffs zur Anwendung bei Krankheiten von Kindern und Jugendlichen kann die Schutzfrist für ein solches Erzeugnis um weitere sechs Monate verlängert werden. Sollte ein Hersteller einen Arzneistoff für seltene Leiden entwickeln, kann er eine zweijährige Verlängerung der Schutzfrist erlangen.[6]

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Schutz der Zulassungsunterlagen

Unabhängig von der Dauer der Patentlaufzeit sind die im Laufe der Entwicklung gesammelten Erkenntnisse des Originalherstellers (z. B. Studienergebnisse) in der EU für zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der Zulassung eines neuartigen Arzneistoffs geschützt. Erst nach Ablauf dieser Frist, die unter bestimmten Umständen auf 11 Jahre verlängert werden kann, können die Behörden Zulassungen für Generika erteilen.]

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Wirtschaftliche Aspekte

Die zeitlich befristete Alleinstellung für Originalpräparate führt häufig zu hohen Preisen für neuartige Arzneimittel. Die Preise von Generika sinken oft erst nach dem Ende der Patentlaufzeit und somit unmittelbar vor dem Markteintritt der generischen Konkurrenz. Mit dem Markteintritt der Generika kann der Marktanteil des Originalpräparats innerhalb kurzer Zeit sehr stark zurückgehen. Nach dem Patentablauf des Wirkstoffes Finasterid fiel der Marktanteil des Originalpräparats Proscar (Propecia) einen Monat nach Markteinführung des ersten Generikums im April 2007 auf 80 Prozent, nach drei Monaten auf 50 Prozent und nach zwölf Monaten auf 20 Prozent.[8]

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Beispiele für Originalpräparate

Das Arzneimittel Aspirin, mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure (ASS), wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts von der Bayer AG als Originalpräparat auf den Markt gebracht. Eine Vielzahl von Generika, die den Wirkstoff ASS enthalten, wurde nach dem Verlust des Schutzrechtes der Bayer AG von anderen Herstellern mit anderen Handelsnamen oder mit dem direkten Bezug auf den Wirkstoffnamen auf den Markt gebracht. Das Wort Aspirin ist mittlerweile in der englischen Sprache als Synonym für den Wirkstoff verwendet worden.

Das Patent für den Wirkstoff Sildenafil (Originalpräparat Viagra) der Firma Pfizer läuft im Jahr 2013 aus. Derzeit darf nur Pfizer Sildenafil als Wirkstoff verkaufen beziehungsweise Lizenzen an andere Unternehmen vergeben. Alle derzeit auf dem Markt erhältlichen Pharmaka, die Sildenafil enthalten und nicht von Pfizer stammen, sind in Ländern mit bestehendem Patentschutz illegal, auch wenn ihre Herstellung in Ländern ohne Patentschutz erfolgt sein sollte.

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Medikamente (Potenzmittel) gegen Erektile Dysfunktion

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Professor Dr. Christian Stief ist Facharzt für Urologie

Beratender Experte

Professor Dr. Christian Stief ist medizinischer Autor und Facharzt für Urologie. Er habilitierte sich 1991 an der Medizinischen Hochschule Hannover. Seit 2004 steht er als Direktor der Urologischen Klinik des Klinikums der Universität München vor. Er ist Herausgeber mehrerer deutsch- und englischsprachiger wissenschaftlicher Bücher und war von 2006 bis 2012 Mitherausgeber der Fachzeitschrift European Urology. Seit 2018 ist er Mitglied des Medizinausschusses des Wissenschaftsrates der Bundesregierung und der Bundesländer.

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Dr. Nadia Schendzielorz

Medizinisch geprüft von: Dr. Nadia Schendzielorz

Dr. Nadia Schendzielorz ist seit 2016 Apothekerin in unserer Online-Apotheke. Sie schloss ihr Studium der Pharmazie an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn ab. Im Anschluss arbeitete sie an ihrer Dissertation an der Universität von Helsinki in Finnland und promovierte erfolgreich im Fachbereich Pharmakologie.

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Letzte Änderung: 14. Januar 2023

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Quelle: Originalpräparat

Einzelnachweise
  • ↑ 1,0 1,1 M. Huber und G. A. Kullak-Ublick: Generika – worauf sollte man beim Umstellen achten? In: TMJ 3, 2008, S. 23–26.
  • ↑ T. Drabinski u.a.: Preisbildung von Arzneimitteln im internationalen Vergleich. Verlag Springer, 2008, ISBN 3-540-79887-0, S. 117.eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche
  • ↑ Eine unmittelbare Einzelzubereitung von Arzneimitteln in Apotheken auf Grund ärztlicher Verordnung ist zumeist gestattet und beschränken die Wirkung des Patents; siehe §11 PatG-DE, Nr. 2
  • ↑ siehe PatG-CH Art. 140 a bis m
  • ↑ Liechtenstein ist EWR-Mitglied und die Möglichkeit, Schutzrechtszertifikate zu erhalten, unterliegt EWR-Erstzulassungen, was aber durch Zollvertrag mit der Schweiz die Frage der Einschlägigkeit der Erstzulassung (auch für Liechtenstein) durch die Swissmedic aufwirft; dazu hat der EUGH C-207/03 und C-252/03 seine Antwort gegeben, woraufhin durch eine Zusatzvereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein jetzt Zulassungen der Swissmedic in der Regel erst nach einem Jahr in Liechtenstein Wirkung entfalten
  • ↑ 6,0 6,1 Dagmar Fischer, Jörg Breitenbach (Hrsg.): Die Pharmaindustrie: Einblick, Durchblick, Perspektiven. Springer, Heidelberg 2009, ISBN 978-3-827-42129-6 eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche
  • ↑ Richtlinie 2001/83/EG (Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel), Artikel 10.
  • ↑ Originalhersteller behaupten sich im Wettbewerb mit Biosimilars. Bionity.com, vom 30. April 2009
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